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| Herkenroth/Herckrath/Hergerath
- 2 Fragen Mein direkter Vorfahr Matthias Herkenroth/Herkenrath (Nr. 128, ausgehend von meinem Sohn als Probanden), starb 1815 in Oberhaid im Westerwald. Sein Sterbeeintrag lautet: "Herkenroth Matthias ... obiit 24ta februarii... aetatis 63 annorum." Er war - den weiteren Einträgen seiner Nachkommen zufolge, verheiratet mit Maria Eva Ehrenberg. Deren Hochzeit fand am 12.11.1793 in Peterslahr statt. Im Kirchenbuch Peterslahr 1, S.131, heißt es: "... Mathias Herckrath viduus ex Ebgert et Maria Eva Ehrenbergs ex Heckenhahn." Also keine Angaben zu beider Eltern, lediglich der Hinweis, dass er Witwer war. Im selben Kirchenbuch fand ich auch eine frühere Heirat eines Matthias Herckrath mit Anna Elisabeth Eul am 22. Mai 1770 und einen Sterbefall Maria Elisabeth Herckrath am 11.8.1793. Heureka, dachte ich, das ist er ... es wäre ja nicht ungewöhnlich, wenn dieser verwitwete Matthias Herckrath 3 Monate später erneut geheiratet hätte, besonders wenn evtl. kleine Kinder da waren. Nur, immer noch keine Hinweise auf die Eltern ... im Heiratseintrag Herckrath-Eul steht lediglich "singules ex Ebgerth". Und jetzt mein Problem Nr.1 : Der einzige Geburts- bzw. Taufeintrag, den ich in
Epgert in dem Zeitraum, den ich mir aus dem Sterbeintrag
1815-63=1752 ausgerechnet habe, finden konnte, war ein
Matthias Herckrath, getauft am 25.03.1754 als Sohn von
Johann Anton Herckrath und Anna Elisabeth aus Epgert. Ich
gehe mal davon aus - ohne es genau zu wissen - dass dies
"mein" Matthias ist ... die Zeit stimmt
einigermaßen; aber ist es auch der Matthias, der in 1.
Ehe mit Anna Elisabeth Eul verheiratet war?? Mein Problem Nr. 2: Anton Hergerath und Elisabeth Neumans, die am
05.02.1744 in Peterslahr heirateten (Kirchenbuch
Peterslahr 1, S. 121), werden wohl die Eltern des
vorgenannten Matthias gewesen sein, auch wenn sie bei
dessen Taufe am 25.03.1754 als Johann
Anton und Anna Elisabeth Herckrath
geführt wurden.
Ich gehe davon aus, daß alle heutigen Herkenroth im
Westerwald von eben jenem Matthias abstammen, da die
Schreibweise Herkenroth erst in den Kirchenbüchern von
Breitenau auftauchte. Hier eine Theorie: Die politischen Verhältnisse dieser Zeit waren - wie überall in deutschen Landen - ziemlich verworren. Epgert gehörte von 1659 bis 1664 zur Herrschaft Horhausen und von 1664 bis 1802 zum Amt Herschbach, Landesherr war Kurtrier. Durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25.02.1803 erhielt Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg den auf dem rechten Rheinufer gelegenen Teil von Kurtrier, u.a. das Amt Herschbach. Im Vertrag vom 31.05.1815 erhielt Nassau von Preussen verschiedene Besitztümer. Dafür trat Nassau an Preussen ab u.a. vom Amt Herschbach die ehemalige Herrschaft Horhausen. Die aus dem an Preussen abgegebenen Amt Vallendar ihm verbliebenen Kirchspiele Nauort und Breitenau schlug es zum Amt Herschbach. Im Klartext: Epgert war bis 1802 kurtrierisch und gehörte anschließend zu Nassau-Weilburg. 1815 ging Epgert an Preussen - im Gegensatz zu Oberhaid (Breitenau), das bei Nassau verblieb. Doch konnte das der Grund für einen Wohnortwechsel sein ? In einem Buch aus dem Jahre 1898: Dr. Johann Plenge, Westerwälder Hausierer und Landgänger, 2. Band der Untersuchungen über die Lage des Hausierergewerbes in Deutschland, Verlag von Duncker & Hublot, Leipzig fand ich unter C. Der Hausierhandel auf dem Westerwalde, b. Die nassauische Gesetzgebung in unserem Jahrhundert und Stimmungen im Lande folgendes: "Die französische Zeit war dem Hausierhandel feindlich und verbot ihn im Principe, um dann nur die nothwendigsten Ausnahmen zuzulassen ... Als später das neue Herzogthum Nassau ... zu einem einheitlichen Staate gemacht werden sollte, wurde auch das Hausieren einheitlich geregelt ... Die maßgebenden Verordnungen sind die vom 24. Februar 1816, in der die ältere Bekanntmachung vom 11./12. März 1811 wiederholt wird, und die vom 20. September 1826, die Inländern einige Erleichterungen gewährt ... All zu freiheitliche Gedanken kann man ihren Bestimmungen sicher nicht vorwerfen. Der Handel mit Viktualien, Landesprodukten, die man täglich oder frisch bekommen muß, gewöhnlichen Haushaltungsbedürfnissen (Flachs, Hanf, Leinentuch, Besen) wird ganz freigegeben, für den übrigen Handel bedarf es eines in jedem Handelsorte zu visierenden Erlaubnisscheines durch die Ämter, für den in der Person des Empfängers die üblichen Vorbedingungen erfüllt sein müssen, wie Ansässigkeit, tadelloser Lebenswandel, Handel, der die Bettelei ausschließt, keine sichtbare oder ansteckende Krankheit ... bis in die 40er Jahre scheint die Regierung dem Hausierhandel nicht abgeneigt zu sein ..." In einer Fußnote im gleichen Buch findet sich zum Gewerbeverein 1864 Montabaur folgender Vermerk: "Der Hausierhandel sei zwar den dortigen Geschäften noch nicht sonderlich nachtheilig gewesen, sei aber bei uns im Verhältnis zu Preussen zu sehr erleichtert ..." Die Wahrheit über den Umzug der Herckrath von Epgert nach Oberhaid (und damit ihre Namenswandlung zu Herkenroth) bleibt sicher für immer im Dunkel der Geschichte verborgen, aber für mich zeichnet sich das Bild einer Händler-, Landgänger- und Hausiererfamilie, die - von den politischen Strudeln getrieben - sich da niederließ, wo sie ihrem Gewerbe am ehesten nachgehen konnten.
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Diese Seite wurde aktualisiert am 16. Juli 2000